Erhöhung der Arbeitsdienststunden auf 24
Veröffentlicht: Freitag, 08. Februar 2019
Der Vorstand hat die Erhöhung der zu leistenden Arbeitsdienststunden, von 16 auf 24, beschlossen.
Für die laufende Periode 2018/2019 gilt noch 16 Stunden [bis 30. April 2019].
Nach diesem Zeitpunkt sind 24 Arbeitsdienststunden pro Jahr zu leisten.
Dies kann bei den Gemeinschaftsarbeitsdiensten oder individuell in Absprache mit den Hafenmeistern geschehen.