Erhöhung der Arbeitsdienststunden auf 24

Veröffentlicht: Freitag, 08. Februar 2019

Der Vorstand hat die Erhöhung der zu leistenden Arbeitsdienststunden, von 16 auf 24, beschlossen.

Für die laufende Periode 2018/2019 gilt noch 16 Stunden [bis 30. April 2019].

Nach diesem Zeitpunkt sind 24 Arbeitsdienststunden pro Jahr zu leisten.

Dies kann bei den Gemeinschaftsarbeitsdiensten oder individuell in Absprache mit den Hafenmeistern geschehen.

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